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Ein Projekt
der Gemeinde Buseck

ANREIZPROGRAMM DER GEMEINDE BUSECK ZUR

FÖRDERUNG VON PRIVATEN IMMOBILIENEIGENTÜMERN

Ab sofort können Eigentümer einen Zuschuss bei der Modernisierung- und Instandsetzung
Ihrer Gebäude und Freiflächen im Ortskern erhalten

Mit dem Anreizprogramm können private Eigentümer einen Zuschuss für die gestalterische Modernisierung und Instandsetzung ihrer Gebäude und Freiflächen im Fördergebiet erhalten. Ab sofort fördert die Gemeinde Buseck bauliche Maßnahmen und Investitionen, die zur Aufwertung des Busecker Ortsbildes sowie zur Verbesserung von Klimaschutz und Klimaanpassung beitragen. Möglich macht dies das Anreizprogramm, das als Bestandteil des Städtebauförderprogramms „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ von der Gemeinde Buseck beschlossen wurde und durch Fördergelder des Bundes und des Landes unterstützt wird. 

Der Grundgedanke und Ziel des Programms ist es, dass Ortsbild sichtbar zu verbessern, einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Steigerung der Wohn- und Lebensqualität zu leisten. Durch Modernisierungen bleibt der Wert von Immobilien und den umgebenden Grundstücken erhalten. 

Kontakt: Für nähere Informationen steht Ihnen Larissa Hildebrand per E-Mail umwelt@buseck.de oder per Telefon 06408/911-208 zur Verfügung. Bei Fragen rund um die Förderung berät Sie Anna Jakobi vom Fördergebietsmanagement (DSK GmbH) per E-Mail  anna.jakobi@dsk-gmbh.de oder telefonisch unter +49 611 3411-3233.

WER WIRD GEFÖRDERT?

Eigentümer / Erbbauberechtigte / sonstige Verfügungsberechtigte einer im Geltungsbereich gelegenen Liegenschaft. Gefördert werden Projekte, die innerhalb des festgelegten Geltungsbereiches des Anreizprogramms (rot markiert) liegen:

WAS WIRD GEFÖRDERT?

Maßnahmen, die zur strukturellen, baulichen, barrierefreien und energetischen Verbesserung von privaten Gebäuden und Freiflächen im Fördergebiet führen. 

Das Anreizprogramm bezieht sich innerhalb des Fördergebietes insoweit auf bauliche Maßnahmen mit Wirkung auf den öffentlichen Raum (vorrangig gefördert werden von außen sichtbare Gebäudeteile), auf Ladenlokale bzw. Geschäftsflächen sowie auf Maßnahmen mit positiven Auswirkungen für den Klimaschutz (insbesondere der Energieeinsparung, Entsiegelung und Begrünung). 

Soweit eine Maßnahme ausschließlich die Innenräume von Gebäuden betrifft, ist eine Förderung ausgeschlossen.

 

Gebäude: 

  • Fassade dämmen und streichen
  • Fenster/Schaufenster austauschen
  • Haustür oder Hoftor erneuern
  • Barrierefreie Zugänge schaffen
  • Dach dämmen oder neu eindecken
  • Maßnahmen zur CO2-Einsparung

 Freiflächen: 

  • Entsiegelung von Garten- und Hofflächen
  • Bodenentsiegelung für Wasserflächen
  • Begrünungsmaßnahmen
  • Dach- und Fassadenbegrünung

Wichtig: Es sind nur Maßnahmen förderfähig, die noch nicht begonnen wurden! 

WIE SIND DIE FÖRDERKONDITIONEN?

  • Gefördert werden bis zu 25% der förderfähigen Kosten, max. unter 20.000 Euro (brutto)
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 3.000 Euro (brutto)
  • Für eine Liegenschaft kann maximal jeweils eine Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden sowie eine Förderung zur Verbesserung und Gestaltung von Freiflächen erfolgen.

UND SO FUNKTIONIERT ES:

Lesen Sie sich die Förderrichtlinie sorgfältig durch. 

Für nähere Informationen steht Larissa Hildebrand per E-Mail umwelt@buseck.de oder per Telefon 06408/911-208 zur Verfügung.

Bei Fragen zum Förderprogramm berät Sie das Fördergebietsmanagement (DSK GmbH): Anna Jakobi | anna.jakobi@dsk-gmbh.de | +49 611 3411-3233

Laden Sie sich das Antragsformular für bauliche Modernisierung und/oder das Antragsformular für Freiflächen herunter und füllen dieses digital oder händisch aus. 

Für die Antragstellung werden folgende Informationen benötigt:

  • Eigentumsnachweis (z. B. Grundbuchauszug)
  • Flurkarte im Maßstab 1:500 mit Kennzeichnung des Grundstückes
  • Bestandsfotos und ggf. Pläne mit Beurteilung des Gebäudezustandes
  • Beschreibung der geplanten Maßnahme(n). Überlegen Sie, welche Maßnahmen Sie im Einzelnen umsetzen möchten und beschreiben Sie diese.
  • Zusammenstellung der Investitionskosten mit Vorlage des/der zur Ausführung vorgesehenen Angebote/s oder des Kostenvoranschlages. Holen Sie sich entsprechende Kostenschätzung oder einen Kostenvoranschlag ein.
  •  Sofern erforderlich, Genehmigung der Denkmalschutzbehörde oder sonstige erforderliche Genehmigungen  (z.B. bau-, wasserschutz- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung)

Versand der gesammelten Unterlagen postalisch oder digital per E-Mail an die Gemeinde:

Gemeinde Buseck
Ernst-Ludwig-Straße 15,
35418 Buseck
E-Mail: umwelt@buseck.de

Nach Eingang der Unterlagen wird der Förderantrag zeitnah geprüft. Die Vorprüfung der eingereichten Unterlagen und des geschätzten Kostenrahmens erfolgt durch das Bauamt der Gemeinde bzw. das Fördergebietsmanagement DSK GmbH. Die örtlichen Steuerungsstrukturen werden über die Fördervorhaben informiert.

Anschließend wird der Antrag dem Gemeindevorstand zum Beschluss vorgelegt. 

Bevor Sie mit der Maßnahme beginnen dürfen, müssen Sie eine Fördervereinbarung mit der Gemeinde abschließen.

Der Fördervereinbarung liegt die Förderzusage durch den entsprechenden Beschluss des Gemeindevorstands zugrunde.

Erst jetzt – am Stichtag der Unterzeichnung der Fördervereinbarung – dürfen Sie mit der Maßnahme beginnen. 

Bei der Beauftragung von Handwerksleistungen sind mind. drei Vergleichsangebote einzuholen um das geltende Vergaberecht einzuhalten (siehe Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der Nachhaltigen Stadtentwicklung (RiLiSE) unter 19.2).

Von Ihnen selbst übernommene Arbeitsleistungen sind ebenfalls förderfähig, soweit sie nach Art und Umfang angemessen sind. Dabei ist zu beachten, dass Eigenleistungen belegmäßig durch einen Stundennachweis mit Angaben zu den erbrachten Leistungen nachzuweisen sind. Gemäß der aktuellen Fassung des RiLiSE beträgt der anrechenbare Stundensatz für Eigenleistungen 15,00 €.

Bei Beendigung der Maßnahme ist dies schriftlich beim Bauamt der Gemeinde anzeigen.

Die Abnahme der vereinbarungsgemäßen Durchführung der Maßnahmen wird von der Gemeinde oder dem beauftragten Fördergebietsmanagement durchgeführt. Die Abnahme findet vor Ort statt.

Bitte dokumentieren Sie den Fortgang und das Ergebnis der von Ihnen durchgeführten Maßnahme bzw. Umgestaltung und stellen die Kosten zusammen, die alle relevanten Rechnungen beinhaltet.

Machen Sie außerdem aussagekräftige Fotos vom modernisierten Gebäude bzw. den umgestalteten Freiflächen.

Sie sind dazu verpflichtet, die mit der Objektförderung verbundenen Unterlagen und Rechnungen noch für weitere fünf Jahre nach Abschluss der Maßnahme aufzubewahren.

Gemeinde Buseck
Ernst-Ludwig-Straße 15
35418 Buseck

Andreas Stelzl
Telefon: 06408 911201
E-Mail: andreas.stelzl@buseck.de

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücks- entwicklungsgesellschaft mbH
Frankfurter Straße 39
65189 Wiesbaden

Anna Jakobi
Telefon: +49 611 3411-3233
E-Mail: anna.jakobi@dsk-gmbh.de

 

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