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Ein Projekt
der Gemeinde Buseck

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Sanierung Anger 10

Zeitraum der Umsetzung
2017 – 2018

Anger 10

Bei der Liegenschaft Anger 10 handelt es sich um eine ehemalige Synagoge, ein von der jüdischen Gemeinde erworbenes und 1846 als Synagoge eingeweihtes Wohnhaus aus dem 18. Jahrhundert. Das Fachwerkhaus mit Vorhof und Freitreppe grenzt an die zentrale innerörtliche Grünanlage und befindet sich im Eigentum der Gemeinde Buseck. Die ehemalige Synagoge steht seit geraumer Zeit leer und weist einen schlechten Bauzustand auf.

Zur Unterstützung der Gemeinde beim Erhalt und der erneuten Nutzung des Gebäudes wurde der Verein „Freundeskreis Anger 10 – ehemalige Synagoge Großen Buseck e.V.“ gegründet.

Ziele der Maßnahme

Ziel ist es, das Haus zu einem Ort der Begegnung, des Lernens und des Forschens zu machen. Hierzu ist es erforderlich, Veranstaltungsräume im Erdgeschoss zu schaffen. Das Ober- und Dachgeschoss soll nicht öffentlich zugänglich sein. Hier entstehen Räumlichkeiten für die Vereine.

Für die Liegenschaft wurde im Jahr 2016 ein Nutzungskonzept erstellt.

Erdgeschoss

Die vier Räume auf der rechten Seite sollen zu einem großen Raum vereinigt werden, d.h. alle Innenwände und der Schornstein müssen entfernt werden. Der neue Raum ist ca. 56 m² groß und soll als Veranstaltungsraum dienen, mit Zugängen im vorderen und hinteren Bereich, (Fluchtwege). Vorne links soll ein kleiner 16 m2 großer Mehrzweckraum entstehen, ggf. für kleine Veranstaltungen, als Sitzungsraum oder auch Stuhllager, Garderobe, Ausgabe für Getränke etc. bei Veranstaltungen. Hinten links soll eine Teeküche entstehen. Der Raum hat ca. 8,5m² und grenzt an die 9 – 10 m2 großen Sanitärräume. Letztere bleiben am vorhandenen Standort und werden wieder in Stand gesetzt.

Obergeschoss

Im Obergeschoss bleiben die Räume im Prinzip unverändert. Die beiden Räume rechts bleiben dem „Verein Freundeskreis Anger 10“ als Büro und Gruppenraum vorbehalten. Diese beiden Räume haben eine Gesamtgröße von ca. 27 m². Der Raum geradeaus ist für die Einrichtung einer Teeküche und/oder Toiletten vorgesehen. Alle übrigen Räume sind dem heimatkundlichen Arbeitskreis vorbehalten und haben eine Gesamtfläche von ca. 45 m².

Dachgeschoss

Die Räume im Dachgeschoss sind ausschließlich dem heimatkundlichen Arbeitskreis vorbehalten. Die Räume haben, ohne Flur, eine Gesamtgröße von ca. 66 m². Der Übersichtsplan ist nur stilisiert, da für das Dachgeschoss kein Grundrissplan vorlag. Er basiert auf dem Grundrissplan des 1. Obergeschosses, welches die gleiche Raumaufteilung hat. Die Dachschräge wurde überschlägig in Abzug gebracht.

 

Sachstand und nächste Schritte

Mit der Umsetzung der Maßnahmen wurde bereits begonnen.

Ansprechpartner

Gemeinde Buseck
Ernst-Ludwig-Straße 15
35418 Buseck

Andreas Stelzl
Telefon: 06408 911201
E-Mail: andreas.stelzl@buseck.de

DSK Deutsche Stadt- und Grundstücks- entwicklungsgesellschaft mbH
Frankfurter Straße 39
65189 Wiesbaden

Anna Jakobi
Telefon: +49 611 3411-3233
E-Mail: anna.jakobi@dsk-gmbh.de

 

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